Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedinungen

I. Allgemeines

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma AJANDE GmbH, Geschäftsführerin: Marita Czermak-Buchs, im folgenden kurz AJANDE genannt und sind für die gesamten Geschäftsverbindungenwirksam. Der Kunde erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und Sondervereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von AJANDE schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seiner eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Die Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch nicht durch unsere vorbehaltlose Lieferung oder unser Schweigen Vertragsinhalt.

2. AJANDE behält sich ihre Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei allen Kostenvoranschlägen, Produkten, Inhalten und weiteren Unterlagen uneingeschränkt vor.Jegliche überlassenen Unterlagen oder Dateien, sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von AJANDE bei Auftrag zu verwenden und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind sämtliche überlassenen Unterlagen und Dateien auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen.

II. Angebote und Vertragsabschluß

1.Alle Angebote von AJANDE sind grundsätzlich freibleibend und im übrigen nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt wurde. Die zu Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben etc. sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.Wir behalten uns Sortimentsänderungen vor. Abweichungen und Änderungen in Konstruktion und/oder Rezeptur und/oder Form und/oder Ausführung und/oder Farbe, Geschmack und/oder Duft, der Konsistenz und/oder Haltbarkeitsgrenzen bleiben AJANDE vorbehalten und berechtigen nicht zur Mängelrüge oder zum Rücktritt vom Kauf, es sei denn, dass die Änderung objektiv einen Sachmangel darstellt oder die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der AJANDE für den Besteller nicht zumutbar sein sollte.

2.Kundenbestellungen können wir innerhalb von vier Wochen annehmen. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst zustande, wenn wir schriftlich die Bestellung bestätigt haben.

3.Erst unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist stets die Vertragsgrundlage. Insbesondere werden wir durch Vereinbarungen und Nebenabreden mit unseren Außendienstmitarbeitern oder Handelsvertretern oder deren Zusagen nur gebunden, wenn sie in der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt sind. Sofortige Lieferungen können durch die Rechnungsstellung von AJANDE die schriftliche Auftragsbestätigung ersetzen.

III. Preise

1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung und gelten ab Werk jedoch ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

2. Sollten wir die Versandkosten übernommen haben, so kommen wir nur für die Fracht der preisgünstigsten Versandart frei Station des Empfängers auf. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Wünscht der Käufer eine andere Versandart, berechnen wir die anfallenden Mehrkosten.

3. Die Kaufpreiszahlung hat ausschließlich nach Maßgabe der in den Bestellformularen oder der im Onlineshop ausgewiesenen Zahlungsbedingungen (z. B. Nachnahme, Vorauskasse oder SEPA-Lastschriftverfahren) zu erfolgen.

IV.Gefahrenübergang und Feststellung von Transport

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben wird, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lieferwerks. Das gilt auch, wenn Lieferung frei Bestimmungsort u.a. vereinbart ist. Alle etwaigen Vereinbarungen über Transport- und Versicherungskosten sind reine Spesenklauseln, die den Gefahrenübergang nicht berühren.

2. Alle Sendungen sind unverzüglich auszupacken und auf Beschädigung und Vollzähligkeit zu prüfen.

3. Bei Transportschäden sind Ersatzansprüche gegen Dritte (z.B. Reederei, Spediteur, Lagerhalter, Zoll- und Hafenbehörden, Bahn, Post und Fuhrunternehmen etc.) sicherzustellen, indem Beauftragte dieser Unternehmen im Sinne Ihrer Vorschriften rechtzeitig zur Schadensfeststellung hinzugezogen, um Bescheinigung des Schadens ersucht und schriftlich haftbar gemacht werden.

4. Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder fehlende Packstücke müssen vor der Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk auf den Beförderungspapieren bescheinigt werden.

5. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden müssen die vorgenannten Schritte unverzüglich nach Entdeckung des Schadens vorgenommen werden, jedoch ist es unbedingt erforderlich, die für die Benachrichtigung der Verkehrsunternehmen geltenden Reklamationsfristen einzuhalten. Bis zur Erstellung einer Tatbestandsaufnahme empfehlen wir, Geräte und Verpackung unverändert zu belassen.

V. Lieferung und Versand

1. Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit aufgrund höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretender Ereignisse (z. B. nachträglich eingetretene Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, im Falle eines Streiks, der Aussperrung, Personalmangel, Versperrung oder Behinderung der Transportwege u.
a. wesentlich erschwert sind, sind wir berechtigt, auch dann, wenn die genannten Behinderungen bei unseren Lieferanten auftreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeithinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir Schadenersatz zu leisten haben.

2. Die Lieferung erfolgt stets schnellstmöglich. Die Fristen und Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Überschreitung von bis zu drei Wochen behalten wir uns vor.

3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

4. Falls wir in Lieferverzug geraten sind, so kann der Kunde Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung nur geltend machen, wenn er uns eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat, und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist. Der Anspruch auf Schadenersatz wird im Falle des Verzuges und von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung dahin begrenzt, dass dem Kunden nur ein Schadenersatzanspruch in Höhe des vorhersehbaren Schadens zusteht, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Ist unser Kunde Kaufmann i. S. d. § 310 BGB n.F., so ist die Schadenersatzhaftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

VI. Annahmeverweigerung

1. Annahmeverzug des Käufers oder Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten, berechtigt uns, den uns entstandenen Schaden sowie etwaige Mehraufwendungen zu verlangen.

2. Für den Fall, dass der Käufer die Abnahme und Zahlung endgültig verweigert oder auch innerhalb einer ihm gesetzten Nachfrist nicht vornimmt und wir nach Gesetzesbestimmungen Schadenersatz verlangen können, sind wir berechtigt, 25 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl. der angefallenen Versandkosten als Schadenersatz (für Verwaltungs-, Lager- und Transportkosten sowie entgangenen Gewinn) zu beanspruchen, ohne dass wir den Schaden im einzelnen nachweisen müssen. Sollten wir einen höheren Schaden nachweisen können, ist der Käufer zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Dies gilt auch bis zur Erfüllung aller unserer im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie Ansprüchen aus Schecks oder Wechsel) aus der Geschäftsverbindung.

2. Bei schuldhaftem, vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn wir hätten dies schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor.

3.Wenn wir die Ansprüche im Hinblick auf unser Eigentum geltend machen, hat uns der Käufer Zutritt zur Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung über die vorhandene Vorbehaltsware zu übersenden, die Ware für uns auszusondern und auf unser Verlangen an uns herauszugeben bzw. auf eigene Kosten an uns zu übersenden.

VIII. Zahlungsbedingungen

1. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ist unser Kunde Kaufmann i. S. d. § 310 BGB n.F., so kann er ein Zurückbehaltungsrecht außerdem nur aufgrund solcher Gegenansprüche ausüben, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir ohne Nachweis des Schadens berechtigt, Verzugszinsen von 5 % über dem Basissatz nach § 247 BGB zu fordern. Falls wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen können, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

3. Wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder Wechsel von ihm oder dem Bezogenen nicht eingelöst wird, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen (z.B. Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden, Antragauf Abgabe der eV,…) so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. In diesem Fall sind wir zu weiteren Lieferungen nur verpflichtet, nachdem der Kunde den gesamten, offenen Betrag bezahlt oder dafür Sicherheit geleistet hat.

IX. Gewährleistung

1. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens binnen 8 Tagen, schriftlich oder mündlich mit sofortiger, schriftlicher Bestätigung mitzuteilen. Ist unser Kunde Kaufmann, so gelten §§ 377, 378 HGB. Darüber hinaus gilt dann, dass uns der Kunde verborgene Mängel in jedem Fall innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen hat.

2. Wir sind berechtigt, die Mängelrüge innerhalb angemessener Zeit nachzuprüfen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befindet, unverändert zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Es darf keine Bearbeitung stattfinden. Ferner ist auf unsere Anforderung hin die fehlerhafte Ware an uns zurück zu senden. Nach einer durch uns durchgeführten Überprüfung und Feststellung eines Mangels der Ware, erfolgt eine Rückerstattung der für die Rücksendung entstandenen Transportkosten.

3. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verpflichtungen, so verliert er alle Gewährleistungsrechte.

4. Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem Verbrauch unterliegen, fallen nicht unter Gewährleistung. Dasselbe gilt für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung sowie Einflüsse durch Temperatur, chemische, elektrische oder andere Natureinflüsse.

5. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zu Ersatzlieferung, Nachbesserung, oder zur Erstattung des Minderwerts berechtigt. Die Aufwendungen, die uns dabei entstehen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir nur insoweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einem anderen als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist. Die dadurch erhöhten Kosten hat der Kunde zu tragen. Misslingt die Ersatzlieferung (Nachbesserung) oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, so ist unser Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Preises) zu verlangen.

6. Weitergehende Ansprüche des Kunden insbesondere auf Schadenersatz bestehen nur:
a) gleich aus welchen Rechtsgründen, soweit die Schadensursache von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzt wurde oder
b) soweit der Schaden auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder dem Vorliegen eines arglistig verschwiegenen Mangels beruht (§§ 463, 480 BGB). Ersatzansprüche bestehen in jedem Fall nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.

7. Die Wirksamkeit der Lieferprodukte hängt von der unterschiedlichen Genetik, dem Hormonhaushalt und der Lebenssituation der einzelnen Person ab. Daher können keine konkreten Aussagen über den Zeitraum der Haltbarkeit bzw. die erforderlichen Behandlungen getätigt werden. Hier liegt kein Sachmangel der Liefergegenstände vor.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für Ansprüche aus Schecks oder Wechseln – sofern unser Kunde Vollkaufmann ist – ist Memmingen. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
2. Der vorliegende Vertrag unterliegt ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.

Sollte eine Bestimmung in diesen AGBs unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertragesbestandes im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. AJANDE Marita Czermak-Buchs • Stand Januar 2013

XI. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen AGBs unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertragesbestandes im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. AJANDE • Marita Czermak-Buchs • Stand Januar 2013

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.